Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermietung von Veranstaltungstechnik & Technische Gebäudeausstattung

Gültig ab 01.01.2012 (ab diesem Datum tritt die AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte in kraft)

Inhaber der Fascination Veranstaltungsservice GbR:

Christian Bergers & Martin Cox

Grafschweg 69
47652 Weeze

Christian Bergers:          +49 (0) 162 46 52 105
Martin Cox:                   +49 (0) 162 4013074

E-Mail: info@fascination-vs.de

St.- Nr. 113/5828/1081
USt – IdNr.: DE290270082

§ 1 Allgemeines

Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen, sowie künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Fascination Veranstaltungsservice GbR. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen bzw. solche, die eine rechtsfähige Personengesellschaft führen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher in diesem Sinne sind natürliche Personen, denen keine gewerbliche bzw. selbstständige Tätigkeit zugeordnet werden kann. Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Als Tag der Leistungsnutzung ist der Tag bestimmt, an dem der Vertrag zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen wurde. Mündliche Absprachen müssen durch die Fascination Veranstaltungsservice GbR schriftlich bestätigt werden, sonst finden diese keine rechtliche Wirksamkeit. Abweichende, weitere Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihnen wird schriftlich zugestimmt. Für fortlaufende Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, gelten die Bedingungen auch dann, wenn nicht explizit bei jeder Auftragsbestätigung darauf hingewiesen wird, bzw. diese beigelegt sind.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind wenn nicht anders im Angebotstext genannt freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro. Für eventuelle Preiserhöhungen durch nicht von uns vertretbare Umstände behalten wir uns eine Preisangleichung in Höhe der Mehrkosten vor. Die Auftragsbestätigung ist verbindlich und verpflichtet den Kunden die im Auftrag festgelegten Vereinbarungen mit der Fascination Veranstaltungsservice GbR zu erfüllen.

§ 3 Rücktrittsrecht vom Vertrag

Sollte es zu Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit, bzw. es ersichtlich sein, das die Zahlungsmoral des Auftraggebers nicht sicherstellend ist, so behält sich die Fascination Veranstaltungsservice GbR eine Vorauszahlung bzw. eine Sicherheitsleistung vor. Täuschungen durch beispielsweise Angabe von falschen Daten wie z.B. Anschriften, ermächtigen die Fascination Veranstaltungsservice GbR vom Vertrag zurückzutreten. Vom Vertrag kann vor in Anspruchnahme der vereinbarten Leistung nur durch höhere Gewalt zurückgetreten werden. Auf Wetterereignisse, welche bekannt, oder anzunehmen sind, kann sich hierbei nicht berufen werden. Sie sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei Vertragsrücktritt ist eine Ausfallpauschale in Höhe der folgenden Staffelung zu entrichten:

25 % der vereinbarten netto Summe zzgl. MwSt.:
vom Vertragsabschluss bis 28 Tage vor Leistungsinanspruchnahme

50 % der vereinbarten netto Summe zzgl. MwSt.:
zwischen 28 Tage bis 14 Tage vor Leistungsinanspruchnahme

100% der vereinbarten netto Summe zzgl. MwSt.:
zwischen 14 Tage vor Leistungsinanspruchnahme und Leistungsinanspruchnahme

§ 4 Haftung

Die Fascination Veranstaltungsservice GbR kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Diese ist rechtskräftig nachzuweisen. Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist die Fascination Veranstaltungsservice GbR verpflichtet geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen. Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Aus einem Ausfall den die Fascination Veranstaltungsservice GbR nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz stellen. Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber der Fascination Veranstaltungsservice GbR geltend gemacht werden. Ist ein Ausfall von Geräten oder Personal vor Leistungsnutzung bekannt, ist die Fascination Veranstaltungsservice GbR verpflichtet den Auftraggeber ohne Verzug darüber in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder anderer Dritter.

§ 5 Vermietung

Equipment, welches bei der Fascination Veranstaltungsservice GbR gemietet wird, bleibt im alleinigen Eigentum der Fascination Veranstaltungsservice GbR. Nach Übergabe der gemieteten Sache an den Mieter laut Vertrag, verpflichtet sich dieser zum ordentlichen Umgang mit der gemieteten Sache. Beschädigungen, Defekte, sowie Diebstahl sind Fascination unmittelbar mitzuteilen. Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet der Mieter für das von Ihm gemietete Equipment. Die Fascination Veranstaltungsservice GbR garantiert dem Mieter die Funktionsfähigkeit des vermieteten Equipments, es wird auch in diesem Zustand übergeben. Bei Anmietung von Equipment, hat sich der Mieter bei Übergabe selbstständig über die Funktionsfähigkeit des Equipments zu überzeugen. Nach Übergabe und in Betriebnahme des angemieteten Equipments ist der Mieter für die Sicherheit für Mensch, sowie das Equipment verantwortlich. Treten Fehler nach Übergabe des Equipments auf, so gelten diese als vorher nicht gewesen. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Material in einwandfreiem Zustand befindet und darf nur dann das Equipment in Betrieb nehmen. Die Fascination Veranstaltungsservice GbR haftet nur bei vorsätzlicher, oder grober Fahrlässigkeit. Die Fascination Veranstaltungsservice GbR behält sich vor, das angemietete Equipment nach Rückgabe bis zu 48h später auf Mängel zu prüfen. Der Mieter hat zudem das Recht bei Rückgabe des Equipments eine sofortige Prüfung zu bestehen, diese muss durch die Fascination Veranstaltungsservice GbR durchgeführt werden. Sollten Beschädigungen, bzw. Defekte am Equipment festgestellt werden, so werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Das gemietete Equipment ist nur für den vereinbarten Mietzeitraum zu Nutzen und danach unmittelbar zurück zu geben. Sollte es zu einer Überschreitung des Mietzeitraumes kommen und ist dies nicht mit der Fascination Veranstaltungsservice GbR vereinbart, so behält sich die Fascination Veranstaltungsservice GbR eine Verzugsgebühr vor, diese ist abhängig vom Auftragswert.

§ 7 Zahlung

Alle Leistungen sind in Euro berechnet. Falls nicht anders mit dem Kunden vereinbart, hat die Zahlung ohne jegliche Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Als Zahlungsmittel wird die Barzahlung, sowie die Überweisung akzeptiert.

§ 8 Leistungsstörungen

Sollte der Kunde, die mit der Fascination Veranstaltungsservice GbR vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen, so behält sich die Fascination Veranstaltungsservice GbR das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine Pauschale von 30% des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen. Sollte für eine bereits erfüllte Leistung durch die Fascination Veranstaltungsservice GbR die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, so werden nach verstreichen einer nachgesetzten Frist Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet.

§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlichen Sondervermögens ist Geldern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, bzw. der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung innerhalb der AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann die zulässige, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nächstkommende wirksame Regelung als vereinbart.